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Glossar

Frankatur

Frankaturen sind Handelsklauseln in Beförderungsverträgen, die zwischen Absender und Empfänger festlegen, wer die Transportkosten zu tragen hat. Die Frankatur ist Bestandteil des Beförderungsvertrages, der zwischen Auftraggeber und Transporteur vor dem Versenden der Güter abgeschlossen wird.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Frankatur:

1. Ist eine Sendung „unfrei“, so muss der Empfänger die Transportkosten übernehmen. Die Frankatur unfrei“ bedeutet im ursprünglichen Sinn, dass sich der Empfänger der Ware um den Transport zu kümmern hat. Diese Frankatur ist also nichts anderes als eine Abholklausel.

2. Wird eine Sendung als „franko“ oder „frei“ bezeichnet, bedeutet dies, dass der Versender die Frachtkosten übernimmt.

In der Praxis gibt es darüber hinaus oft noch andere Kosten zu regeln. So beispielsweise, die Übernahme von Versicherungen, Kosten für eventuell erforderliche Dokumente und Urkunden sowie der Gefahrenübergang der Ware. (mehr hierzu unter Incoterms)