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Glossar

Letter of Credit (L/C)

Ein Akkreditiv ist ein im internationalen Warenverkehr übliches Instrument zur Zahlungssicherung. Oft wird dafür die englische Bezeichnung Letter of Credit – kurz L/C – verwandt. Ein L/C (Akkreditiv) dient der Verminderung von Risiken beim Ex- und Import von Waren und erfüllt damit eine wichtige Funktion im internationalen Handel.

Rechtlich stellt das Akkreditiv ein abstraktes Zahlungsversprechen einer vom Importeur beauftragten Bank dar, von der der Exporteur die Zahlung des Kaufpreises nach erfolgter Lieferung gegen Vorlage von geeigneten Dokumenten verlangen kann.
Der Ablauf eines Akkreditivs verläuft üblicherweise wie folgt:

  • Der Importeur beauftragt nach Abschluss eines Kaufvertrags seine Bank mit der Eröffnung eines L/C (Akkreditiv) zugunsten des Exporteurs. Dafür muss er über eine entsprechende Kreditlinie verfügen.
  • Die Bank eröffnet das Akkreditiv. Zur Abwicklung wird dabei in der Regel eine (Korrespondenz)Bank im Land des Exporteurs eingeschaltet. Im L/C (Akkreditiv) werden die Waren des Handelsgeschäfts näher beschrieben und die vorzulegenden Dokumente spezifiziert. Die Bank verpflichtet sich gegenüber dem Exporteur unwiderruflich zur Zahlung bei Dokumentenvorlage.
  • Die Korrespondenzbank prüft die Ordnungsmäßigkeit und bietet die Dokumenten-Abwicklung an.
  • Der Exporteur veranlasst den Warenversand. Dabei erhält er die vorzulegenden Dokumente.
  • Der Exporteur reicht die Dokumente bei seiner Bank ein und erhält dafür den vereinbarten Kaufpreis. An den Importeur werden die Transportdokumente anschließend weitergeleitet.
  • Mit diesen kann der Importeur in den Besitz der Waren gelangen, sofern das Besitzrecht daran geknüpft ist. Das ist vor allem bei Konnossement (Seefracht) der Fall. Bei Luft- oder Landtransporten ist der Importeur dagegen oft schon Besitzer. Das Akkreditiv dient dann nur der Zahlungssicherung.