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Glossar

Demurrage

Als Demurrage wird in der Schifffahrt eine Liegegebühr bezeichnet, die anfällt, wenn vereinbarte Lade- oder Löschzeiten überschritten werden. Die Gebühr wird zwischen dem Befrachter (Ex-, Importeur) und dem Verfrachter (Reeder, Charterer) vereinbart. Das entsprechende Dokument dafür ist die sogenannte Charter-Partie, eine Beweisurkunde zum Seefrachtvertrag, die von jedem Vertragspartner bei Vereinbarung eines Frachttransports verlangt werden kann.
Die Demurrage wird im Falle der Verzögerung vom Befrachter an den Verfrachter gezahlt, sofern Umstände vorliegen, die von ihm zu vertreten sind. Das Gegenstück zum Liegegeld ist die Despatch bzw. Detention. Sie wird geleistet, wenn die Be- oder Entladung schneller als vereinbart realisiert wird.