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Glossar

Reglementierter Beauftragter / RegB

Der “Reglementierte Beauftragte” bezeichnet einen besonderen rechtlichen Status, den bestimmte Unternehmen erlangen können, um eine einfachere Abwicklung von Luftfracht an Flughäfen zu ermöglichen. Rechtsgrundlage bilden die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie das deutsche Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
Reglementierte Beauftragte können werden:

  • Luftfracht-Spediteure und -kuriere;
  • Luftfracht-Handlingsunternehmen;
  • Luftrachtbeförderer und -abfertiger, insbesondere Fluggesellschaften:
  • Logistik-Dienstleister.


Wer als Reglementierter Beauftragter zugelassen ist, darf vom Versender übergebene Fracht selbständig als sicher oder unsicher einstufen. Unsichere Fracht kann durch geeignete Kontrollen sicher gemacht werden. Vom Reglementierten Beauftragen sicher eingestufte oder gemachte Fracht wird dann bei Übergabe an die befördernde Airline am Flughafen keiner weiteren Prüfung mehr unterzogen. Das Verfahren soll dazu dienen, die Kosten der Sicherheits-Prüfung zu begrenzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Verantwortlich für die Sicherheits-Prüfung ist ein offiziell vom Reglementierten Beauftragten zu benennender Sicherheitsbeauftragter, der regelmäßig (alle 5 Jahre) in einem umfangreichen Verfahren zertifiziert wird.